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MITTEILUNGSPFLICHT FÜR ELEKTRONISCHE KASSENSYSTEME JETZT AKTIV

Seit dem 1. Januar 2025 steht die elektronische Übermittlungsmöglichkeit für den Einsatz oder die Außerbetriebnahme elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des §146a Absatz 1 (vereinfacht: elektronische Kassensysteme) zur Verfügung. Die Meldungen können über „Mein Elster“ oder über die ERiC-Schnittstelle an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Damit wird nun die bisher ausgesetzte Mitteilungspflicht nach § 146a Absatz 4 AO wirksam.

Details und Fristen

Es gilt eine Meldepflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme. Vor dem 01.07.2025 angeschaffte Systeme müssen bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.

Systeme, die nach dem 01.07.2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Dies gilt sinngemäß auch für ab dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene Kassensysteme. Hier gilt die Besonderheit, dass nur ein zuvor gemeldetes System auch außer Betrieb gemeldet werden kann. Dabei sind alle Aufzeichnungssysteme einer Betriebsstätte in der einheitlichen Meldung zusammen zu fassen.

Die Art der Anschaffung spielt hier keine Rolle. Gemietete oder geleaste System stehen der Anschaffung gleich.

Der Meldesatz muss die folgenden Daten enthalten:

  1. Name des Steuerpflichtigen
  2. Steuernummer des Steuerpflichtigen
  3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
  4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
  6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems
  8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

An den Anforderungen an die elektronischen Aufzeichnungssysteme hat sich nichts geändert. Hier gelten unverändert die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung (KassSichV).

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Gesetzeslage ist eindeutig, die Meldepflicht ist jetzt aktiv. Das mag unangenehm und nervig sein für diejenigen, die jetzt aktiv werden müssen. Aber noch haben Sie genügend Zeit und die Anforderungen sind mit Ihrem SAP-System leicht zu erfüllen. Vermeiden Sie Bußgelder und handeln Sie entschlossen!

Haben Sie Fragen zur Mitteilungspflicht oder brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Wir helfen gerne.