SAP » SAP Finanzwesen. Der Datenzugriff des Steuerprüfers basierend auf den GDPdU (bis Veranlagungsjahr 2014) und den GoBD (nach Veranlagungsjahr 2014) wirft häufig Fragen in Bezug auf die technischen Voraussetzungen, die Qualität und Vollständigkeit der vorzuhaltenden Daten auf.
ELEKTRONISCHE STEUERPRÜFUNG
Mit SAP-Tools Aufwand reduzieren
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Lösungen für SAP ERP mit DART & eigenen Prüferrollen
Der Datenzugriff des Steuerprüfers basierend auf den GDPdU (bis Veranlagungsjahr 2014) und den GoBD (nach Veranlagungsjahr 2014) wirft häufig Fragen in Bezug auf die technischen Voraussetzungen, die Qualität und Vollständigkeit der vorzuhaltenden Daten auf.
Auch die Bewertung der vorzuhaltenden aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten erschwert die Vorbereitung auf jede Prüfung. Essentiell ist an dieser Stelle eine sachgerechte und den gesetzlichen Anforderungen Rechnung tragende Archivierung von Daten und Dokumenten.
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht kann ein Unternehmen zusätzlich bei einem Software- und Hardware-Wechsel vor große Probleme gestellt werden.
Mit den Standard-Funktionalitäten in SAP kann der Datenzugriff bei einer elektronischen Steuerprüfung mit vertretbarem Aufwand revisionssicher mit den anderen betrieblichen Prozessen des Unternehmens harmonisiert werden. Sicherheitsrisiken werden minimiert.
Gesetzlicher Hintergrund
Am 01.01.2002 trat die Abgabenordnung (AO) § 147 Abs. 6 in Kraft. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) konkretisierte die „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) mit seinem Schreiben vom 16.07.2001.
Mit Veröffentlichung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) am 14.11.2014 wurden die bisherigen BMF-Schreiben:
- GDPdU
- FAQs zu den GDPdU
- GOBS (Grundsätze ordnungsgemäßer BuchführungsSysteme)
zusammengefasst, aktualisiert und spezifiziert.
Daten maschinell auswertbar bereithalten
Im Hinblick auf die Anforderungen des Datenzugriffs für den Steuerprüfer ergibt sich die Verpflichtung für den Steuerpflichtigen, digital erzeugte Daten auf gleichem Wege – nämlich elektronisch – prüfbar zu machen. Dazu müssen die Daten bzw. Unterlagen jederzeit lesbar und maschinell auswertbar bereitgehalten werden. Die Prüfer haben bei der Steuerprüfung freies Wahlrecht bei der Nutzung der Datenzugriffsart:
SAP Standard-Lösungen einsetzen
Bei der elektronischen Steuerprüfung stehen Ihnen in SAP Standard-Lösungen und -Prozesse zur Verfügung, die alle drei Zugriffsarten ermöglichen. Durch die enge Kooperation zwischen der SAP und der DSAG ist eine Grundauswahl von steuerlich relevanten Daten katalogisiert und eine standardisierte flexible Auswertungsmöglichkeit gegeben.
Damit kann der Datenzugriff unter Berücksichtigung einer angemessenen Kosten-Nutzen-Relation realisiert werden. Eventuelle Risiken können analysiert, bewertet und über die Standard-Tools (z. B. DART, COAT und eigene Steuerprüferrollen) minimiert werden.
Elektronischen Steuerprüfungen gelassen entgegensehen
Definieren Sie beizeiten Ihre aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen steuerrelevanten Systeme, Geschäftsprozesse, Daten und Dokumente in Ihrem Unternehmen.
Die STELLWERK-Berater unterstützen Sie gerne bei der Erarbeitung, Bewertung und Implementierung maßgeschneiderter Lösungsansätze zur Sicherstellung einer umfassenden GoBD-Umsetzung. Dabei werden sowohl die direkten Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenzugriffs für den Steuerprüfer berücksichtigt als auch erforderliche Aktivitäten im Kontext der Archivierung in SAP (Daten, Dokumente und Drucklisten).
So können Sie den anstehenden elektronischen Steuerprüfungen gelassen entgegensehen.
Weitere Informationen finden Sie in der Nice-To-Know Präsentation von STELLWERK.
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Bitte beachten Sie, dass STELLWERK Consulting in diesem Zusammenhang ausschließlich SAP- bzw. IT-Beratung anbietet und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Über unser Netzwerk können wir steuerberatende GoBD-Experten hinzuziehen.
Detlef Schreiner
Unternehmenssteuerung & SAP Rechnungswesen
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